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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   s e n t i e r o  l o g i s t i q
(
Stand: 01.05.2019, folgend kurz sentiero)

Grundlegendes und Geltungsbereich
(1)
Allen Angeboten, Aufträgen, Buchungsbestätigungen, Lieferungen, Beratungsleistungen (siehe auch Ergänzende Bedingungen Beratungsleistungen,  Ergänzende Bedingungen für Veranstaltungen) und sonstigen Leistungen der sentiero) liegen die nachstehenden  Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen  mit dem Auftraggeber zugrunde. Davon abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige  Bestimmungen seitens des Auftraggebers (Kunde, Lieferant, Andere) werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, mit Ausnahme derer, die von sentiero ausdrücklich und  schriftlich anerkannt wurden.
(2)
Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens sentiero zustande.
(3)
Bei Abweichungen der Auftragsbestätigung gegenüber Angebot oder Bestellung ist die schriftliche  Auftragsbestätigung seitens sentiero massgebend, wenn ihr nicht binnen 10 Tagen nach Absendung vom Auftraggeber widersprochen wurde.
(4)
Soweit gesonderte vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. Liefer-, Leistungs- oder Beratungsverträge, Bestimmungen enthalten, die von  diesen AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln  diesen AGB vor.
(5)
sentiero behält sich an Mustern,  Kostenvoranschlägen, Angeboten, Musterentwürfen und ähnlichen Informationen in jeglicher Form, Eigentums- und  Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung seitens sentiero zugänglich gemacht werden.

Preis und Zahlung
(1)
Die Angebote seitens sentiero sind stets  freibleibend. Preise gelten wie in der Auftrags- oder Buchungsbestätigung vereinbart, bei Lieferungen stets ab Werk ausschliesslich Verpackung,  Verladung, Fracht und Zoll, zuzüglich der jeweils anfallenden  gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisstellung erfolgt (soweit nicht anders vereinbart) in Euro. Sollte  eine andere Währung vereinbart worden sein, so treffen alle nach dem  Datum der Auftragsbestätigung eintretenden Veränderungen des  Wechselkurses der fremden Währung zum Euro zum Nachteil sentieros den Besteller.
(2)
Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten, und  zwar
bei Lieferungen, 1/3 des  Rechnungsbetrages 10 Tage nach Absendung der Auftragsbestätigung, 1/3  bei Mitteilung der Versand-, Liefer-oder Leistungsbereitschaft und der Restbetrag innerhalb von 10  Tagen nach Lieferung oder Leistung.
Bei Honoraren oder sonstigen Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarung, ersatzweise innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung.
Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks erfolgt nur hilfsweise und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung seitens sentiero. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber,  Diskont-, Wechsel-, Einziehungs- und Bankspesen sowie  Steuern gehen zu Lasten des Wechsel- oder Scheckgebers.
(3)
sentiero beginnt bei Auftragsbestätigung mit der Planung, Konzeption und Umsetzung eines Leistungsauftrages bzw. mit der Umsetzung eines Lieferauftrages.
Sollte der Auftraggeber den Auftrag nach verbindlicher Bestellung oder verbindlicher Erklärung oder einer Auftrags- oder Buchungsbestätigung seitens sentiero stornieren,  bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Honorars,  oder des Leistungs- oder Lieferpreises abzüglich ersparter  Aufwendungen verpflichtet. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal  mit 10% der Auftragssumme vereinbart. Dem Auftraggeber bleibt es  vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(3b)
Zusatzleistungen, die über den Leistungsumfang des  Angebotes oder einer Auftragsbestätigung oder Buchungsbestätigung hinaus gehen, werden dem Auftraggeber, falls nicht anders  vereinbart, mit dem Regelstundensatz zzgl. MWSt. in Rechnung gestellt.
(3c)
Ab dem 15. Tag nach Rechnungsstellung ist sentiero ohne weitere Mahnung  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
(4)
Werden sentiero nach Vertragsabschluss  Umstände zur Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt, die eine Erfüllbarkeit des Vertrages durch den Auftraggeber erheblich gefährden, so kann sentiero die Lieferung bzw. Leistung verweigern, bis eine Sicherheit geleistet wird.
(5)
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit  Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als  seine Gegenansprüche unbestritten rechtskräftig festgestellt sind.

Lieferung und Leistung
(1)
Der Umfang der Verpflichtungen ergibt sich aus der schriftlichen sentiero Auftragsbestätigung. Unterlagen, wie  Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und  technische Daten sowie Muster, Gewichts- und Massangaben, sind  unverbindlich und werden erst durch schriftliche Bestätigung für sentiero bindend.
(2)
Teillieferungen und partielle Leistungen sind zulässig.
(3)
Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung oder Leistung, ist  die rechtzeitige Klärung aller technischen, beratungstechnischen und finanzieller Fragen. Darüber hinaus der  rechtzeitige Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Informationen und Unterlagen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(4)
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit oder Leistungszeit auf höhere  Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die ausserhalb des  Einflussbereiches sentiero liegen, zurückzuführen, so verlängern sich Liefer- und Leistungszeit angemessen. Verlängern sich Liefer- und Leistungszeit hierdurch um mehr als 3 Monate, so haben die Parteien das Recht vom  Vertrag zurückzutreten.

Ännderung des Leistungsumfangs
sentiero verpflichtet sich einem Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im  Rahmen der Kapazitäten und Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich Aufwand,  Zeit- und Personalplanung zumutbar ist.

Gewährleistungsansprüche und Schadensersatz

Sachmängel Lieferung
(1)
Teile oder Gegenstände, die sich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach Wahl  von sentiero nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen. Die  Feststellung solcher Mängel ist sentiero unverzügich schriftlich  zu melden. Ersetzte Teile oder Gegenstände gehen in das Eigentum von sentiero über.  Zur Vornahme aller sentiero notwendig erscheinenden Nachbesserungen und  Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber  die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.(2)
Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen  Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sentiero -  unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm  gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung  wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt.

Beratungsleistung
(3)
sentiero haftet ausschliesslich fürr Schäden, die durch sentiero grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Die maximale Haftung ist - soweit vertraglich nichts anderes vereinart wurde - auf 50 % des vereinbarten Honorars aber
maximal 50.000 Euro pauschal für alle Schadensarten begrenzt.

sentiero verpflichtet sich, die vom Besteller übertragenen Aufgaben mit grösster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchzuführen. Grundlage ist die Auftragsbeschreibung, die Auftragsbestätigung seitens sentiero bzw. die geschlossene vertragliche Vereinbarung zwischen sentiero und dem Auftraggeber. Dies unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Beratung oder Leistung sowie- soweit relevant -  des Standes der technischen Entwicklung zur Zeit der Auftragserteilung.

Mängel in Leistung oder Beratung sind vom Auftraggeber klar und umfassend schriftlich darzulegen. sentiero behält sich in jedem Falle das Recht vor eine eigene Entscheidung zu Nachbesserung oder Preisminderung zu treffen. Dies, soweit die Gründe für die Mängelrüge des Auftraggebers erkannt und anerkannt werden.  Es wird generell keine  Gewährleistung übernommen für Mängel, die sich aufgrund des technischen  Fortschrittes ergeben haben oder - im Rahmen von Beratungsleistungen - ergeben werden.

Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers  - aus welchen  Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten nach Lieferung, Leistung, Buchung oder Übergabe eines Beratungsberichtes.

Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1)
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und werden ohne schriftliche Bestätigung nicht anerkannt.
(2)
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen sentiero und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik  Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen, Leistungen oder Buchungen zwischen  sentiero und dem Besteller ist das für den Sitz von sentiero zuständige Amts- oder Landgericht.

Änderungen dieser AGB, Salvatorische Klausel
(1)
sentiero behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen neu zu fassen.
(2)
Sofern eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam ist,  bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame  Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck  der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am  nächsten kommt. Gleiches gilt fürr eventuelle Regelungslücken.

Ergänzende Bedingungen Beratungsleistungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Im Zusammenhang mit der Beauftragung einer  Beratungsleistung stellt der Auftraggeber sentiero die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen über die  geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche  Situation seines Unternehmens umfassend zur Verfügung. Der  Auftraggeber wird insbesondere persönlich und - soweit erforderlich - auch  gemeinsam mit seinen Angestellten oder vertreten durch seine  Angestellten an der Vertragserfüllung mitwirken:

Vorzeitige Kündigung, Vergütung
(1)
sentiero räumt dem Auftraggeber das Recht ein, einen Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen. Die Bedingungen dazu werden für den Einzelfall im abzuschliessenden Beratungsvertrag benannt.
(2)
Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen sentieros zahlt der Auftraggeber an sentiero das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen. Die  Berechnung des Honorars erfolgt auf Basis der allgemein geltenden  sentiero Tagessätze, jedoch maximal bis zur Höhe des im  Beratungsvertrages vereinbarten Fest- oder Pauschalpreises.

Ergänzende Bedingungen Veranstaltungen
(Work-Shops, nex-con, sentiero forum, sonstige Veranstaltungen)

Grundlegendes
Veranstaltungen, die von sentiero durchgeführt, d. h. bei denen sentiero Veranstalter oder Organisator ist, unterliegen ebenfalls diesen die AGB ergänzenden Bedingungen.
 

Begriffsdefinition
Mieter (auch Veranstaltungspartner oder Aussteller genannt) ist die Person, die eine Beteiligung an einer  Veranstaltung beabsichtigt. Dies kann, muss aber nicht unbedingt im Rahmen einer Standpräsentation erfolgen, sondern kann auch durch Beiträge zur Veranstaltung wie Referat, Präsentation oder ähnliches erfolgen.

Stand und Standfläche, Referats- oder Präsentationszeit, Mietpreis
sentiero vermietet grundsätzlich an den Auftraggeber nur Standfäche oder Präsentationsfläche, Referatzeit oder Präsentationszeit.
Niemals aber - soweit nicht ausdrücklich im Angebot oder der Buchungsbestätigung genannt - komplette Stände inklusive Standaufbau, komplette Präsentationsflächen oder ähnliches. Für den Stand, den Standaufbau oder die Gestaltung kompletter Präsentationsflächen,
ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Für die jeweilige Fläche bzw. Zeit wird ein Mietpreis berechnet, der mit dem Auftraggeber frei vereinbart wurde und jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Rahmen der festgelegten Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber an sentiero ohne Abzug zu zahlen ist.
 

Bedingungen zu Vertrag, Kündigung, Leistungsentgelt, Haftung
 (1)
Ein Vertrag zwischen sentiero und dem Auftraggeber kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Buchungsbestätigung seitens sentiero zustande.
(2)
Die Kündigung von Veranstaltungsfläche, Präsentationsfläche, Referats- oder Präösentationszeit  ist nach erfolgter sentiero Buchungsbestätigung, durch den Auftraggebers generell nicht mehr möglich.
Abweichend davon gewährt sentiero dem Auftraggeber das Recht, bis zu kalendarischen sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Nimmt der Auftraggeber dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch, kann er die Rückzahlung des vereinbarten Mietpreises verlangen.
Einschränkend dazu hat sentiero das Recht, bereits angefallene Kosten und Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und von einer möglichen Rückzahlung in Abzug zu bringen.
(3)
sentiero behält sich vor, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren oder Ausstellermieten rückerstattet. Ein Ersatz anfallender Storno - oder Umbuchungsgebühren für evtl. gebuchte Transport- oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.
sentiero behält sich vor, Teilnehmer, Gäste, Aussteller oder Veranstaltungspartner frei auszuwählen.
Eine Haftpflicht für sentiero für Personen,- Sach- oder Vermögensschäden wird von sentiero hiermit ausgeschlossen bzw. auf den Fall grober Fahrlässigkeit seitens sentiero im Rahmen einer gesetzlichen Haftpflicht begrenzt.

                                                                                                                                         

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